Heilpädagogische Frühförderung
Hörgeschädigte Eltern können für ihre hörenden oder schwerhörigen Kinder beim zuständigen Sozialamt eine ambulante Frühförderung beantragen. Die Förderung findet zu Hause, im Kindergarten oder in unseren Therapieräumen statt.
- Kosten für Eltern
- kostenfrei
- Antrag bei
- Sozialamt
- Ort
- Zuhause · Kita · Tarp
Ziele der Förderung
- Kommunikative Kompetenzen in Laut- und Gebärdensprache stärken
- Hörgeschädigte Eltern in die Entwicklung ihres Kindes einbeziehen – z. B. durch den Aufbau eines gemeinsamen Gebärdenwortschatzes
- Die Familie in ihr hörendes soziales Umfeld integrieren
- Die Identitätsentwicklung der Kinder begleiten
- Eltern über wichtige Entwicklungsphasen informieren