Hilfen für Familien

Hörgeschädigte Eltern sind zuerst Eltern.

Eltern mit einer Hörschädigung werden oft über ihre Behinderung wahrgenommen – nicht als Mutter und Vater mit denselben Fragen zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder wie alle anderen. Wir unterstützen Eltern und Kinder barrierefrei in Gebärdensprache.

Für Kinder bis Schulbeginn

Heilpädagogische Frühförderung

Hörgeschädigte Eltern können für ihre hörenden oder schwerhörigen Kinder beim zuständigen Sozialamt eine ambulante Frühförderung beantragen. Die Förderung findet zu Hause, im Kindergarten oder in unseren Therapieräumen statt.

Kosten für Eltern
kostenfrei
Antrag bei
Sozialamt
Ort
Zuhause · Kita · Tarp

Ziele der Förderung

  • Kommunikative Kompetenzen in Laut- und Gebärdensprache stärken
  • Hörgeschädigte Eltern in die Entwicklung ihres Kindes einbeziehen – z. B. durch den Aufbau eines gemeinsamen Gebärdenwortschatzes
  • Die Familie in ihr hörendes soziales Umfeld integrieren
  • Die Identitätsentwicklung der Kinder begleiten
  • Eltern über wichtige Entwicklungsphasen informieren
Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Das Sozialamt braucht dafür eine Zustimmung des Gesundheitsamts – die Bearbeitung dauert oft eine Weile. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Für Schulkinder

Außerschulische Förderung

Kinder hörgeschädigter Eltern wachsen oft mit der Gebärdensprache auf – und die hat einen anderen Satzbau als die deutsche Laut- und Schriftsprache. Deshalb fällt es manchen Kindern schwer, Texte und Aufgabenstellungen in der Schule richtig zu verstehen. Das betrifft meist alle Fächer außer Sport, Kunst und Musik.

Eine gebärdensprachkompetente Fachkraft übt gezielt das Verständnis von Aufgabenstellungen und arbeitet eng mit der Schule und den Lehrkräften zusammen.

Für
Schulkinder hörgeschädigter Eltern
Antrag bei
Sozialamt
Video

Einblick in unsere Arbeit

Passt eine Förderung zu Ihrer Familie?

Schreiben Sie uns – wir klären gemeinsam, welche Hilfe möglich ist und wie der Antrag funktioniert.

Unverbindlich anfragen